Kurz gesagt: Diese Plattform ist ein Software-Werkzeug für Sportwochen-Veranstalter und ein Vermittlungs-Marktplatz für Schulen. Die Sportwoche selbst wird immer direkt zwischen Schule und Veranstalter vereinbart — der Betreiber der Plattform ist daran nicht als Vertragspartei beteiligt. Die Einzelheiten regeln die folgenden Bestimmungen.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese AGB gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform sportwochen-organisator sowie des Marketplace-Bereichs (erreichbar unter die-sportwoche.at und sportwochen-organisator.at/schulsportwoche — derselbe Marktplatz, zwei Zugänge), jeweils betrieben von Florian Mori, Einzelunternehmer, Quellweg 8, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See, Österreich, UID ATU70000713 (im Folgenden „Betreiber"; vollständige Angaben im Impressum).
Kunden der Software (im Folgenden „Veranstalter") sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG; Verbrauchergeschäfte werden nicht abgeschlossen. Für Schulen und Lehrkräfte, die den Marketplace nutzen, gelten die §§ 5 und 6; die Nutzung des Marketplace ist für Schulen kostenlos und begründet kein Vertragsverhältnis mit dem Betreiber über die Sportwoche. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten gegenüber dem Betreiber nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Registrierung, Testphase & Vertragsschluss
Mit der Registrierung eines Veranstalter-Kontos und deren Bestätigung kommt ein Nutzungsvertrag zwischen Veranstalter und Betreiber zustande. Neue Konten starten als kostenlose Testphase (14 Tage Vollzugriff, Demo-Modus). Nach Ablauf der Testphase wird das Konto auf Wunsch des Veranstalters vom Betreiber freigeschaltet; andernfalls endet die Nutzung, ohne dass Kosten entstehen. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist vom Veranstalter jederzeit zum Monatsende kündbar (§ 9).
Der Veranstalter kann weitere Nutzerkonten einladen (z.B. Trainer:innen, Sport-/Partnerschulen, Gemeinden, Shuttle-Dienste). Diese Konten sind dem Veranstalter zugeordnet; für deren Handeln innerhalb der Plattform ist der Veranstalter verantwortlich wie für eigenes Handeln.
§ 3 Leistungen des Betreibers
Der Betreiber stellt die webbasierte Plattform bereit (u.a. Wochenplanung, Trainer-Verwaltung, Shuttle-Logistik, Buchungs- und Finanzübersicht, Marketplace-Präsenz), gehostet auf Servern in der EU, einschließlich täglicher Datensicherungen, laufender Software-Updates und Support per E-Mail. Der Betreiber strebt eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten gelegt und bei längerer Dauer vorab angekündigt.
§ 4 Entgelt
Das Entgelt ist nutzungsabhängig und wird je Veranstalter vereinbart — als Betrag je Schüler:in und Sporttag (Standard: 1,00 €) oder, sofern gesondert vereinbart, als prozentualer Anteil am Buchungsumsatz. Der jeweils geltende Satz ist für den Veranstalter jederzeit in seinem Konto (Bereich Finanzen/Abrechnung) ersichtlich. Es gibt keine Einrichtungsgebühr, keinen Mindestbeitrag und keine Grundgebühr; Zeiträume ohne durchgeführte Sportwochen sind kostenfrei.
Das Entgelt gilt einheitlich für alle im System erfassten Sportwochen — unabhängig davon, über welchen Weg die Buchung zustande kam (Marketplace, eigene Website, Direktanfrage, Bestandskunde). Die Abrechnung erfolgt periodisch über die Plattform mit nachvollziehbarem Beleg; die Zahlung erfolgt per Überweisung. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese ausgewiesen wird. Änderungen der Konditionen kündigt der Betreiber mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an; der Veranstalter kann bis zum Wirksamwerden zum Monatsende kündigen.
§ 5 Marketplace — Stellung des Betreibers
Im Marketplace-Bereich tritt der Betreiber ausschließlich als Vermittler zwischen Schulen/Lehrkräften und den gelisteten Veranstaltern auf. Eine Anfrage über den Marketplace ist unverbindlich; der Vertrag über die Sportwoche (einschließlich Preisen, Zahlungs- und Stornobedingungen) kommt ausschließlich direkt zwischen Schule und Veranstalter zustande. Der Betreiber ist nicht Vertragspartei, nicht Reiseveranstalter und nicht Reisevermittler im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG) und übernimmt keine Gewährleistung für Zustandekommen, Inhalt oder Durchführung der vermittelten Sportwochen. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, die dieser der Schule vor Vertragsabschluss mitteilt.
§ 6 Reihung der Angebote, keine Zusatzprovision
Die Reihung der Angebote im Marketplace ergibt sich aus den Such- und Filterkriterien der anfragenden Schule (z.B. Region, Zeitraum, Sportarten) sowie einer redaktionellen Grundreihung durch den Betreiber (u.a. Vollständigkeit und Aktualität des Anbieter-Profils), nachrangig alphabetisch. Eine bezahlte bessere Platzierung gibt es nicht. Für Buchungen, die über den Marketplace zustande kommen, fällt keine zusätzliche Vermittlungsprovision an — es gilt einheitlich das Entgelt nach § 4.
§ 7 Pflichten des Veranstalters
Der Veranstalter verpflichtet sich, (a) die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen und Zugangsdaten geheim zu halten, (b) im Marketplace nur wahrheitsgemäße, aktuelle Angaben zu seinem Angebot zu machen und seine Preis-, Zahlungs- und Stornobedingungen gegenüber Schulen transparent zu halten (die Plattform stellt dafür entsprechende Profilfelder bereit), (c) alle für sein Angebot erforderlichen Berechtigungen, Versicherungen und gesetzlichen Pflichten (insbesondere nach Gewerberecht und Pauschalreiserecht) selbst zu erfüllen, (d) keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und (e) personenbezogene Daten von Schulen, Schüler:innen, Lehrkräften und Trainer:innen ausschließlich DSGVO-konform zu verarbeiten. Soweit der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, schließen die Parteien auf Anfrage eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO); Näheres in der Datenschutzerklärung.
§ 8 Vollständige Erfassung von Buchungen
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle in einer Saison durchgeführten Schul-Sportwochen vollständig im System zu erfassen — unabhängig vom Akquise-Kanal (Marketplace, direkte Anfrage per Telefon, E-Mail, Empfehlung oder Bestandskunde). Maßgeblich für die Abrechnung ist der tatsächliche Umfang der durchgeführten Schul-Sportwochen, nicht nur der über den Marketplace vermittelte Anteil.
Stichprobenhafte Plausibilitäts-Prüfungen durch den Betreiber (z.B. Vergleich von Belegungstagen gegen erfasste Schülerzahlen oder Marketplace-Anfragen gegen Buchungseingänge) sind zulässig. Ergibt sich daraus ein begründeter Verdacht auf unvollständige Erfassung, gewährt der Veranstalter dem Betreiber innerhalb von 14 Tagen Einsicht in die saisonbezogenen Unterlagen (einmalig je Saison, unter strenger Vertraulichkeit). Verstöße berechtigen den Betreiber zur Nachforderung des ausstehenden Entgelts zuzüglich eines pauschalen Aufschlags von 20 % auf die Nachforderung, im Wiederholungsfall zur außerordentlichen Kündigung.
§ 9 Kündigung, Sperrung & Kontolöschung
Der Veranstalter kann den Vertrag jederzeit zum Monatsende kündigen (formlos per E-Mail an office@sportwochen-organisator.at oder über die Kontolöschung in der Plattform). Der Betreiber kann ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Zahlungsverzug trotz Mahnung, wiederholte Falschangaben, rechtswidrige Inhalte, Verstoß gegen § 8) bleibt unberührt. Eine Sperrung oder Entfernung aus dem Marketplace erfolgt nur aus solchen Gründen und wird dem Veranstalter unter Angabe des Grundes mitgeteilt; bereits entstandene Entgeltansprüche bleiben bestehen.
§ 10 Daten, Export & Löschung
Die vom Veranstalter erfassten Daten bleiben sein Eigentum. Er kann jederzeit einen vollständigen Export in maschinenlesbarer Form (JSON/CSV) anfordern. Nach Vertragsende sind die Daten noch 30 Tage für den Export verfügbar und werden anschließend gelöscht; gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z.B. für Abrechnungsbelege) bleiben unberührt.
§ 11 Haftung
Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen; jedenfalls ausgeschlossen ist — soweit gesetzlich zulässig — die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden. Für Datenverluste haftet der Betreiber nur insoweit, als sie auch bei ordnungsgemäßer täglicher Datensicherung nicht vermeidbar gewesen wären. Die Haftung je Vertragsjahr ist der Höhe nach mit der Summe der vom Veranstalter in den letzten zwölf Monaten bezahlten Entgelte begrenzt. Für die Inhalte der Marketplace-Anbieter und die Durchführung der vermittelten Sportwochen übernimmt der Betreiber keine Haftung (§ 5).
§ 12 Änderungen dieser AGB
Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Veranstalter mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Widerspricht der Veranstalter nicht bis zum Wirksamwerden oder nutzt er die Plattform danach weiter, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung beenden.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Erklärungen nach diesen AGB können per E-Mail abgegeben werden.
Fragen zu diesen AGB: office@sportwochen-organisator.at